Personenstandsänderung an Geburtsstandesamt rechtsgültig seit fünzehnten des Monats April im Jahre zweitausendunddreiundzwanzig, Ableitung aus dem Gewohnheitsrecht der germanischen Völker.
Personenstandsänderung an Geburtsstandesamt rechtsgültig seit fünzehnten des Monats April im Jahre zweitausendunddreiundzwanzig, Ableitung aus dem Gewohnheitsrecht der germanischen Völker.